INFORMATION FÜR FAHRGÄSTE



Die Busse verfügen generell über eine vollautomatisierte Klimaanlage, umweltfreundliches WC, Schlafsessel, Bordküche, Kühlschrank und sind größtenteils mit einer Videoanlage, Navigationssystem und DVD-Player ausgerüstet. Alle Busse haben Autotelefon.
Alle 3-4 Stunden  macht der Bus eine kleine  Pause.

Zollregeln       Filmen und fotografieren an Staatsgrenzen ist  verboten. Die Einfuhr von Alkohol, Zigaretten oder Parfüm ist begrenzt.  Der  Passagier soll beim Grenzübergäng notwendigen Dokumente (Pass, Visum) haben, und das Нand- und Reisegepäck auf Anforderung eines Zollbeamten vorzeigen. Alle Passagiere sollen ihre gültige Fahrkarte dabei haben, und sollen alle Grenzübergangsregeln wissen. Wenn die Behörde den Passagier nicht ins Land eintreten lässt, ist der Passagier nicht berechtigt, den Ticketpreis zurückzufordern.  

      Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten Jugendliche unter 16 Jahren auch einen schriftlichen Antrag von beiden Eltern dabei haben, in dem die Reise des Kindes von beiden Eltern erlaubt ist. Eine elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgenommen werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die kein Sorgerecht hat. 


Tickets und Stornierung

       Das Ticket wurde dem Inhaber ausgestellt. Nur die Person, die im Ticket gennat ist, kann das Ticket benutzen. Die gekaufte Fahrkarte berechtigt zur Fahrt mit einem Bus der Firma "Euroclub". Durch den Kauf der Fahrkarte für die Busfahrt akzeptiert der Fahrgast die Bestimmungen dieser "Beförderungsbedingungen". Dies bedeutet den Abschluss eines Beförderungsvertrags, dessen Parteien der Fahrgast und der Beförderer sind.

 Die Fahrkarte ist ein namentliches Dokument,  das auf  den Namen eines  konkreten Fahrgast ausgestellt wird. Das Ticket darf einer anderen Person nicht übergegeben werden. 


Das Ticket ist nur  für den Zeitraum und die darin genannte Richtung gültig. Jede Korrekturen sind im Ticket verboten, außer der Korrekturen von den zuständigen Manager der Firma  "Euroclub". Das Ticket mit dem freien Datum soll vor 7 Tagen zur Abreise reserviert werden, falls freie Plätze da sind. Die Festsetzung der Rückfahrt  in den letzten 3 Tagen ist nur dann möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Der Datumumzug ist gebührenpflichtig und macht 10 Euro.

Bei Ticketstornierung:
Vor 10 Tage : 10% Ruckerstattung des Fahrpreises;
Von 3 bis 7 Tagen : 20% Ruckerstattung des Fahrpreises;
Vor 24 Stunden : 30% Ruckerstattung des Fahrpreises;
Bei Stornierung weniger als 24 Stunden wird der Fahrpreis NICHT erstattet.

Die Festsetzung des Rückfahrttermins für die Fahrkarte "open" nach der erfolgten Hinfahrt muß spätestens  6 Tage vor dem geplanten Rückfahrttermin gegen oben genannte Gebühren erfolgen, um zu gewährleisten, das freie Plätze vorhanden sind. Die Festsetzung des Rückfahrttermins in den letzten drei Tagen ist nur dann möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind


Das Geld wird nicht zurückgezahlt:

  • für -  für Fahrkarten, die nicht identifiziert  werden können,  sowie für verlorene oder gestohlene Fahrkarten,
  • w --  wenn der Verzicht auf die Fahrt in einem kürzeren Termin als ein Tag vor dem Fahrttermin erfolgt,                         
  •   - f-  für den nicht realisierten Streckenteil,                                                                                                                                                                                                                                          
  •    j- nicht ausgenutzte Fahrkarten, deren zeitliche Gültigkeit erlöschen ist.                                                                                                                                                                                                                                   -
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Gäpackpreis                Pro Person werden zwei Gepäckstücke kostenlos befördert. Das Höchstgewicht des Gepäcks ist 40 kg, die maximale Größe ist  80 x  40  x 40 cm.
 Für zusätzliches Gepäck wird  1/kg bezahlt.
 
Sachen, die nicht mit dem Bus transportiert werden können: 
* Objekten, die wegen Gegenstand, Maßstab, Form oder Ausmaß, nicht für den Transport 
geeignet sind 
* Gefährliche, explosive, brennbare, giftige, ranzige Stoffe, Feuerwaffen; 
* Objekte oder Pakete, die andere Gepäckstücke, den Bus beschädigen oder verschmutzen
* Unbegleitete Gepäckstücke 
* Handelsvolumen von Gütern 
* Die unter  Importe-, oder. Exportverbot stehen; 
* Zollgüter, die bei Zoll-Kontrollen und Zollabfertigung während des Aufenthalts nicht 
abgeschlossen werden können. 

Der Fahrgast ist verpflichtet zur Fahrkarten- und Gepäckabfertigung mindestens 15 Minuten vor der geplanten Abfahrt des Busses zu erscheinen. Die Abwesenheit des Fahrgastes zum Zeitpunkt der geplanten Abfahrt gilt als Verzicht auf die Fahrt.

Der Beförderer ist berechtigt, die Fahrpreise in den sogenannten Saisonbedingten Stoßzeiten unter anderen wie Ostern, Weihnachten, Ferien kurzfristig zu erhöhen

Der Beförderer trägt keine Verantwortung für Verspätungen oder Absagen der Fahrten wegen der von ihm unabhängigen Gründen (z.B. Grenzschließung, Naturkatastrophen, Erschwernisse im Straßenverkehr oder an Grenzübergängen etc.) und haftet nicht für weitere, sich daraus ergebende, näher unbestimmte Folgen.